Praxis für Ergotherapie
Thomas Schlucke GmbH

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Unsere Praxis

Die Ausbildung zum Ergotherapeuten habe ich 1984 mit Staatsexamen abgeschlossen. Nach mehreren Jahren Berufserfahrung arbeitete ich als Dozent an einer Schule für Ergotherapie.

1995 machte ich mich mit der Praxis für Ergotherapie in Ludwigsburg selbstständig. 1998 kam die Praxis in Oberstenfeld dazu.

Beide Praxen haben eine Kassenzulassung für gesetzliche Krankenkassen und Unfallversicherungen.

Ergotherapie gehört als Heilmittel zur medizinischen Grundversorgung und kann von Ihrem (Fach-)Arzt verordnet werden.

Eine Ärztin oder ein Arzt stellt Ihnen oder Ihren Angehörigen ein Rezept - eine sogenannte Heilmittelverordnung - für Ergotherapie aus.

Verordnet werden können Einzel- oder Gruppenbehandlungen, eventuell auch Hausbesuche, so dass der Therapeut zur Behandlung nach Hause oder in die Einrichtung kommt.

Zu den möglichen ergotherapeutischen Behandlungen gehören

  • Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
  • motorisch-funktionelle Behandlung
  • psychisch-funktionale Behandlung
  • Hirnleistungstraining
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine ärztlich verordnete ergotherapeutische Behandlung in voller Höhe.

Patienten über 18 Jahre sind solange zuzahlungspflichtig, bis sie von ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreit werden.

Bei Erwachsenen sind wir verpflichtet, Ihnen im Auftrag der Krankenkasse eine 10%ige Eigenbeteiligung pro Behandlung und € 10,00 pro Verordnung zu berechnen. Hierfür erhalten Sie eine Rechnung.

Wenn Sie privat versichert sind, werden die Kosten je nach Versicherung zu 100 % oder anteilig übernommen. Bitte klären Sie dies vor Therapiebeginn mit Ihrer Krankenkasse. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.